Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Was bedeutet das konkret?
Betroffen sind unter anderem:
– Selbstbedienungsterminals, z. B. Geldautomaten
– Websites und Online-Shops
– Apps und digitale Dienstleistungen
– Hardware wie Smartphones und E-Book-Reader
Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und Personen mit temporären Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Wer ist betroffen?
Hersteller, Händler und Dienstleister, die Produkte oder Services für Verbraucher anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. € sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Was ist zu tun?
Unternehmen sollten ihre digitalen Angebote überprüfen und an die Barrierefreiheitsanforderungen anpassen. Hilfreiche Tools und Informationen bietet die offizielle Website: bfsg-gesetz.de
📌 Tipp: Auf bfsg-gesetz.de gibt es einen interaktiven BFSG-Check, mit dem Unternehmen prüfen können, ob sie vom Gesetz betroffen sind.
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