Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Was bedeutet das konkret?

Betroffen sind unter anderem:
– Selbstbedienungsterminals, z. B. Geldautomaten
– Websites und Online-Shops
– Apps und digitale Dienstleistungen
– Hardware wie Smartphones und E-Book-Reader

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und Personen mit temporären Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.​

Wer ist betroffen?
Hersteller, Händler und Dienstleister, die Produkte oder Services für Verbraucher anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. € sind bei Dienstleistungen ausgenommen.


Was ist zu tun?
Unternehmen sollten ihre digitalen Angebote überprüfen und an die Barrierefreiheitsanforderungen anpassen. Hilfreiche Tools und Informationen bietet die offizielle Website: bfsg-gesetz.de

📌 Tipp: Auf bfsg-gesetz.de gibt es einen interaktiven BFSG-Check, mit dem Unternehmen prüfen können, ob sie vom Gesetz betroffen sind.

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